Nicht die AfD, sondern der »Verfassungsschutz« ist verfassungsfeindlich
Seit gestern ist das komplette VS-Gutachten auf vielen Plattformen zugänglich. Wie sich nun herausstellt, ist der vermeintliche Informantenschutz, der eine Veröffentlichung verhindern sollte eine Lüge, denn Informanten tauchen in der Zitatologie des VS überhaupt nicht auf, nicht an einer einzigen Stelle.
Warum wurde hier also von der Behörde und Nancy Faeser (SPD) gelogen? Weil alle Zitate von AfD-Vertretern im Sinne der Meinungsfreiheit unbedenklich und harmlos sind. Alle diese Zitate waren öffentlich getätigt worden und kein einziges wurde bisher vor einem Gericht beanstandet.
Die Absicht die dahinter steht, ist aber klar: So soll das Bekenntnis zu Deutschland und dem deutschen Volk, die Kritik an totalitären Tendenzen bei den Systemparteien, Kritik am zugewanderten Steinzeit-Islam und die Ablehnung der ungebremsten Masseneinwanderung als »rechtsextremistisch« gebrandmarkt werden. Alles das, was in dieser Hinsicht zitiert wird, geht in Ordnung, ist straffrei und kann im Rahmen der Meinungsfreiheit selbstverständlich gesagt werden.
Der sogenannte »Verfassungsschutz« hat in seinem »Gutachten« nichts bewiesen, sondern lediglich Behauptungen darüber aufgestellt, was bei den einzelnen Zitaten mutmaßlich gemeint gewesen war. Und wo selbst das nicht funktioniert, führt man die »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« ins Feld. Der VS maßt sich im Sinne einer Gedankenpolizei an, die Wirklichkeit umzuinterpretieren und als verwerflich zu etikettieren, um die Bürger einzuschüchtern. Nur darum geht es in Wirklichkeit, denn der VS kämpft in erster Linie gegen die Meinungsfreiheit, wenn sich Nicht-Linke darauf berufen.
Der »Verfassungsschutz« steht folgerichtig für ein zunehmend totalitäres Blockparteien-Regime. Da könnte man durchaus die Frage stellen, wie linksextremistisch und antideutsch man eingestellt sein muss, um bei der BRD-Stasi für einige Silberlinge gegen die Demokratie arbeiten zu dürfen?
Ganz offenkundig diente das VS-Gutachten, als es noch nicht öffentlich war, dem Zweck, mit der Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eine von den Staatsmedien befeuerte Debatte anzustoßen, die in einem Verbotsverfahren münden sollte. Mit der Veröffentlichung des peinlichen VS-Machwerks, das die ganze Absurdität der Argumentation beweist, muss das linksextremistische Projekt AfD-Verbot nun erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

VS-Gutachten ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten
Der »Verfassungsschutz« hatte auf Weisung der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser die patriotische AfD im VS-Gutachten zunächst als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« abgestempelt und versucht, dies mit einem 1108-seitigen Pseudo-Gutachten zu beweisen. Doch die gelieferten »Beweise« und die Beweisführung der Schnüffelbehörde sind so absurd, dass diese sich bis in alle Ewigkeit blamiert hat. Wer das komplette Machwerk lesen und herunterladen möchte, kann dies hier tun.
Die gesammelten Zitate von AfD-Vertretern wurden möglicherweise alle wahrheitsgetreu wiedergegeben. Absurd sind allerdings die Interpretationen und Mutmaßungen der Verfolgungsbehörde, für die offenkundig jede Meinungsäußerung »rechtsextrem« ist wenn sie nicht von den Blockparteien kommt. Zum Beispiel wird als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ein Zitat aus dem Wahlprogramm der AfD Sachsen angeführt, in dem es heißt:
»Kindertageseinrichtungen müssen einen sicheren Erwerb der deutschen Sprache für alle Kinder, die auf Dauer hier leben werden, gewährleisten. Daher soll in sächsischen Kindertageseinrichtungen die deutsche Sprache verbindlich sein. Der Anteil nichtdeutschsprachiger Kinder in Kita-Gruppen ist auf maximal 10 Prozent zu begrenzen, um eine gute Sprachentwicklung aller Kinder sicherzustellen. Kinder von Familien ohne dauerhafte Bleibeperspektive sind bei Bedarf in gesonderten Einrichtungen durch Muttersprachler zu betreuen, um bei ihrer Rückkehr in die Heimat keine Nachteile zu erleiden. Die Betreuung dieser Kinder ist vornehmlich Elternaufgabe.«
Dass die AfD gegen das Demokratieprinzip agitieren würde, will das VS-Gutachten mit folgenden Zitaten belegen. Mit diesen würden die Repräsentanten der staatliche Ordnung durch wiederholte Vergleiche mit der DDR und der Staatspartei SED verächtlich gemacht: Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, hatte am 23. Juli 2022 auf Facebook geschrieben: »Das Ziel dieser neuen Sprachpolizei ist klar: Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen, dass kritische politische Äußerungen erfasst und gesammelt werden. […] Die Regierung setzt also, auch wenn kein juristisches Vergehen vorliegt, auf Einschüchterung – auf totalitäre Methoden, wie wir sie aus der DDR kennen«
René Springer, AfD-Landesvorsitzender in Brandenburg, wird wegen eines Vergleichs von Bundesregierung und DDR-Regime am 3. Oktober 2024 auf X wie folgt zitiert: »Die Frontstellung von etablierten Politikern und Teilen des Staatsapparats gegen das eigene Volk ist ähnlich wie in der Spätphase der DDR. Am Tag der deutschen Einheit ist leider wenig Einheit in Deutschland zu spüren. Meinungsfreiheit ist notwendig, wenn dieser Staat sich nicht selbst delegitimieren will.«

Der ethnisch definierte Volksbegriff soll böse und »rechtsextremistisch« sein
In den folgenden Zitaten aus dem VS-Gutachten sieht die Gedankenpolizei Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Denn mit einem ethnisch definierten Volksbegriff würde der vermeintlich voranschreitende Verdrängungsprozess zu Lasten der autochthonen Deutschen belegt. Im August 2023 schrieb Maximilian Krah in einem Tweet: »Der Große Austausch ist für jedermann sichtbar, tagtäglich. Die Realität zur Verschwörungstheorie zu erklären, ist totalitär.«
Carolin Bachmann schrieb im Oktober 2022 in einem Gastbeitrag für Compact: »Der Große Austausch nimmt konkrete Gestalt an: Zahlen belegen, dass Deutsche von der Stadt auf das Land flüchten. Zugleich steigt die Zahl der Flüchtlinge in den Ballungsräumen.«
Der Verfassungsschutz lastet der AfD auch an, wie sie Migranten- bzw. Ausländerkriminalität bewertet. Oft genug reicht schon die Benennung der statistisch beweisbaren Problematik aus, um »verfassungsfeindlich« zu sein. Verwerflich sei daher auch, was die AfD in ihrem Grundsatzprogramm schreibt: »Millionen Menschen aus anderen Kulturkreisen ohne die für eine Integration erforderlichen Qualifikationen werden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. In ihrer Heimat haben sie alle Brücken abgebrochen. Enttäuschte Hoffnungen auf Wohlstand bergen die Gefahr, dass viele in die Kriminalität abgleiten.«
Der Verfassungsschutz meint hierzu, die Partei propagiere »ein Bedrohungsszenario, das geeignet ist, generelle Ablehnung gegenüber Migranten ›anderer Kulturkreise‹ hervorzurufen.« Auch eine Aussage des AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser, die sich auf offizielle Daten des BKA stützt, wird im VS-Gutachten als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit genannt, weil hier das »ethnisch-abstammungsmäßige« Volksverständnis der AfD erkennbar sei.
Esser schrieb seinerzeit auf Telegram: »Deutsche werden Opfer derer, denen sie gutmütig helfen wollten! Eine Auswertung des BKA hat ergeben, dass legale und illegale Asylzuwanderer weit mehr Gewaltverbrechen an Deutschen begehen als andersherum. Das Missverhältnis wird sowohl bei Tötungsdelikten als auch bei Sexualverbrechen und anderen Gewalttaten offenkundig. Würde zusätzlich noch differenziert, wie lange Täter mit deutschem Pass bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, wäre das Bild wahrscheinlich noch eindringlicher.«
Die Zahlen, die von Klaus Esser aus dem BKA-Bericht zitiert wurden, sind natürlich korrekt. Der sogenannte »Verfassungsschutz« meint trotzdem: »Esser schreibt autochthonen Deutschen damit grundsätzlich die Opferrolle zu, während er Asylsuchenden wie auch Deutschen mit Migrationsgeschichte angesichts ihrer ethnischen Herkunft einen stärker ausgeprägten Hang zu Kriminalität unterstellt. Damit unterstellt er zugewanderten Personen kriminelle Eigenschaften allein auf Basis ihrer Herkunft und setzt sie auf diese Weise in ihrer Menschenwürde herab.“
Der weisungsgebundene »Verfassungsschutz« soll die Opposition bekämpfen
Das VS-Gutachten belegt, dass es dem »Verfassungsschutz« kaum um den Schutz der Verfassung geht, sondern vor allem um die Bekämpfung und Verleumdung einer legalen und erfolgreichen Opposition. Insofern ist der VS ein Werkzeug der etablierten Blockparteien, mit dem die AfD öffentlichkeitswirksam unter den Generalverdacht gestellt werden soll, eine »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« zu sein, um ein Verbotsverfahren einleiten zu können. Dieses wäre natürlich ein schwerwiegender Angriff auf die Meinungsfreiheit in Deutschland.
In einem funktionierenden Rechtsstaat darf eine staatliche Behörde natürlich nicht auf Anweisung eine legale Opposition bekämpfen, denn genau das wäre eine verfassungsfeindliche Bestrebung. Entlarvend ist übrigens, dass es im VS-Gutachten überhaupt keine Beweise dafür gibt, dass die AfD »gesichert rechtsextrem« sei. Bei diesem VS-Gutachten handelt es sich in keiner Weise um ein rechtswissenschaftlich fundiertes Gutachten, sondern lediglich um eine Zitatesammlung.
Diese Zitate sind zudem keine Sensation, sondern seit Jahren bekannt und öffentlich zugänglich. Die »Leistung« der politischen Beamten, die keineswegs politisch neutral sind, bestand darin, legitime und legale Meinungen umzudeuten und an den Pranger zu stellen.
Ein Kommentar
Habe in den letzten zwei Tagen einen großen Teil dieses Konvoluts gelesen und kann nur sagen, dass ich allen dort aufgeführten Zitaten von AfD-Vertretern zu 99% zustimmen kann.