Die brutalen Messermorde durch Afghanen nehmen kein Ende. In der Krefelder Filiale der Bekleidungskette »New Yorker« in der Hochstraße kam es am Abend des 7 Mai 2025 erneut zu einer Mordtat durch einen afghanischen Messermann. Wie bei vielen Mordtaten durch Orientalen, die sich mittlerweile täglich ereignen, verheimlichten die Staatsmedien weitestgehend die Herkunft des Täters.
Während die 41-jährige Filialleiterin und der 25-jährige Afghane am Mittwochabend um 19:20 Uhr gemeinsam im Aufenthaltsraum die Tageseinnahmen zählten, ereignete sich die heimtückische Mordtat. Plötzlich stach der afghanische Angestellte mit Tötungsvorsatz mehrmals zu. Während die Filialleiterin verblutete, raubte der brutale Mörder die Kasse und rannte damit aus dem Geschäft. Wenig später konnte diese »Fachkraft« von der Polizei festgenommen werden.
Das Opfer wurde nach Mitteilung der Polizei »mit einem Messer so schwer verletzt, dass es noch am Tatort den Verletzungen erlag.« Wie »Bild« berichtete, wird nun gegen den Afghanen nicht etwa wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlags ermittelt. Nach der brutalen Mordtat durch den afghanischen Messermann blieb das Modegeschäft in der Krefelder Innenstadt vorerst geschlossen.
Wie man auch an diesem schlimmen Beispiel sieht, lassen sich Steinzeit-Moslems aus archaischen Stammesgesellschaften nicht so wirklich integrieren. Wer schon als Kleinkind lernt, dass man »die Ungläubigen töten« soll, »wo man sie trifft«, wird es unter Umständen auch tun, wenn sich die Gelegenheit bietet. Was erwartet man denn, wenn im übertragenen Sinne die Wölfe zu den Schafen gelassen werden? Wie lange will man das noch zulassen?
Zustrom der Afghanen geht weiter
Wie es scheint, betrachten die Linksextremisten die einheimischen Mordopfer als hinnehmbare Kollateralschäden ihrer kranken Ideologie. Das jedenfalls könnte man mutmaßen, wenn man sie über die »Migration« so reden hört. Während jeden Tag unsere Menschen ermordet werden, warten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad noch weitere 2.500 Afghanen auf ihren Flug nach Deutschland im Rahmen des »Aufnahmeprogramms Afghanistan«.
Die frühere Außenministerin Baerbock hatte noch ganz kurz vor ihrem Abgang diesen Personen verbindliche Zusagen geben lassen. Diese Zusagen seien für den deutschen Staat verbindlich, hört man nun. Dabei ist es nicht einmal ein Geheimnis, dass viele dieser Afghanen entweder gar keine oder schlecht gefälschte Papiere haben. Doch auch das war bisher kein Grund, diese Personen abzuweisen. Die BRD will die eigenen Bürger möglicherweise gar nicht schützen.

Kann der afghanische Messermann mit einem Gerichtsbonus rechnen?
Man hört ja immer wieder, dass Iraker, Syrer, Afghanen, Nordafrikaner und andere Orientalen für begangene Verbrechen nur sehr geringe Strafen und oft auf Bewährung erhalten, während deutsche Dissidenten wegen »Volksverhetzung« schon mal ein paar Jahre einfahren – ohne Bewährung. Der Autor dieser Zeilen kann sich daran erinnern, dass es schon vor längerer Zeit in Berlin eine Anweisung gab, bei Totschlag nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu ermitteln – wenn es sich um die üblichen Verdächtigen handelt.
Möglicherweise wird man auch den afghanischen Mörder aus dem »New Yorker« nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes verurteilen. Wie die Medien berichteten, wird nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags ermittelt. Obwohl hier eindeutig ein Raubmord vorliegt. So besagt der § 211 StGB, dass bei einem Mord aus Habgier oder zur Verdeckung einer Straftat zwingend auf lebenslange Haft zu erkennen ist. Es ist deshalb durchaus bemerkenswert, dass bereits in einem so frühen Stadium der Ermittlungen das Delikt mit dem geringeren Strafrahmen für den Messermann präferiert wird.
Es ist immer wieder derselbe Täterkreis, der in unserem Land mordet, plündert und vergewaltigt. Und es ist kein Ende in Sicht, denn die Blockparteien wollen weder die Grenzen wirklich schließen noch die Täter nach Strafverbüßung ausweisen. Stattdessen zählt die BRD-Stasi akribisch, wie oft patriotische AfD-Politiker von »Messermännern« gesprochen und geschrieben haben, um die einzige Opposition zu verbieten.