Die Alternative für Deutschland (AfD) ist am 2. April 2025 mit einer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Dreyer hatte im letzten Jahr in ihrem Amt die staatliche Neutralität verletzt, als sie im Rahmen der »Correctiv«-Lügenkampagne gegen Rechts über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto »Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis« aufgerufen hatte.
Außerdem hatte sie auf Instagram geschrieben: »Der Begriff ›Remigration‹ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.« Natürlich war und ist diese Aussage eine Propagandalüge. Selbst die linksextreme Dreckschleuder »Correctiv« wollte von den abgedruckten Lügen wenig später nichts mehr wissen. Per Gerichtsurteil darf übrigens seither behauptet werden, dass »Correctiv« dreckige Lügen verbreitet.
Trotzdem bekam vor wenigen Tagen Malu Dreyer vom Landesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz einen Blankoscheck ausgestellt, denn dieses entschied, alles sei rechtens gewesen. Die beklagten Aussagen Dreyers hätten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien daher rechtmäßig, befand dieses Gericht. Wie man sieht, ist alles recht, wenn es nur gegen die AfD geht. Das ist man schon gewöhnt.
Konkurrenzparteien können nun leichter bekämpft werden
Von bundesdeutschen Gerichten, die zunehmend von linksextremen Staatsanwälten und Richtern bevölkert werden, ist man mittlerweile so manches gewöhnt. Aber das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Koblenz ist insofern bemerkenswert, da es nicht nur plumpe Falschaussagen legitimiert, sondern die staatliche Neutralität praktisch abschafft.
Das eigentliche Problem ist aber, dass das Koblenzer Urteil die Rolle des Staates verschoben hat – vom neutralen Garant des demokratischen Wettbewerbs hin zu einem politischen Akteur. Das Urteil ist deshalb eine Zäsur in der deutschen Rechtsprechung, denn erstmals hat ein bundesdeutsches Gericht dem regierungsamtlichen »Kampf gegen Rechts« den Vorrang vor dem Gebot der staatlichen Neutralität eingeräumt.
Das Urteil wirft natürlich grundsätzliche Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot auf. Es ist offensichtlich, dass mit dem Urteil linke Regierungen künftig unbegrenzt missliebige Parteien als verfassungsfeindlich einstufen und öffentlich verurteilen können, wenn es ihnen beliebt.
Damit delegitimiert sich das Regime aber selbst. Zwar rechtfertigte sich das Koblenzer Gericht insofern, als es Malu Dreyer bescheinigte, »nicht willkürlich« gehandelt zu haben. Das Urteil vom Mittwoch sei »keine Blankovollmacht zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung«. Doch, genau das ist es! Und es ist eine Vorlage für die Grünen Khmer, die Meinungen und Ansichten rechts von dieser Sekte noch nie ertragen konnten.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die »amtlichen Äußerungen zwar in das Recht auf Chancengleichheit« der AfD eingegriffen und »das Neutralitätsgebot nicht gewahrt« hätten, »aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt« gewesen seien. Die Entscheidung bricht mit der äußerst strengen Linie des Bundesverfassungsgerichts, das vergleichbare Aussagen von Regierungsvertretern bisher immer als verfassungswidrig eingestuft hatte. Brauch es noch mehr Beweise, dass die BRD auf die staatliche Neutralität pfeift und sich zunehmend zu einem totalitären System entwickelt?
Grüne wollen staatliche Neutralität abschaffen
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Koblenz bestärkt vor allem die Grünen Khmer in ihren totalitären Forderungen und Ansichten. Unmittelbar nach dem Gerichtsurteil veröffentlichte die Sekte einen Zehn-Punkte-Plan, in welchem die Linksextremisten erklärten: »Es kann und darf keine Neutralität gegenüber menschenfeindlichen Ideologien geben«.
Was mit „menschenfeindlich“ gemeint ist, liegt auf der Hand, denn das sind alle, die keinen massiven Knochen zwischen den Ohren haben und es wagen, der grünen Heilslehre zu widersprechen. Gegen die vermeintlichen »Menschenfeinde« sollen künftig die Vollstrecker der Staatsgewalt nicht mehr neutral sein und entschlossen vorgehen. Heute ist die AfD menschenfeindlich, morgen jeder, der den Grünen Khmer auch nur vorsichtig widerspricht.
Dazu wollen die Grünen die Polizei ideologisch neu ausrichten und die staatliche Neutralität abschaffen. Natürlich geht das gegen die AfD, die nach Meinung der Linksextremisten der »Arm des Rechtsterrorismus« sei. Behörden sollten »keine Neutralität gegenüber menschenfeindlichen Ideologien« gelten lassen und Beamte politisch geschult werden. Was die Sektierer wollen, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, ist klar. Für grüne Idiot:innen ist die Partei »als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus und -terrorismus in Deutschland die größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie von innen.«
Es ist ein ganz schlechter Witz, dass ausgerechnet diese Sekte mit absurden Behauptungen das Verbot der politischen Konkurrenz fordert und gegen die staatliche Neutralität gerichtet ist, wenn es gegen die Patrioten geht. Daher soll bei der Beantragung eines AfD-Verbotsverfahrens Druck gemacht werden. Dieses »muss endlich vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden«, fordern die Linksextremisten.
Darüber hinaus fordern sie auch die »Trockenlegung extrem rechter Netzwerke«, ohne zu sagen, wer damit gemeint ist. Die Grünen Khmer entlarven sich damit vollends selbst als die linksextremistischen Freiheitsfeinde und totalitären Ideologen, die sie in großen Teilen schon immer gewesen sind.