Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth stand heute in Aschersleben vor Gericht und musste sich einer Anklage wegen Volksverhetzung erwehren, nachdem Henriette Quade (Die Linke) im Juni 2024 eine Strafanzeige erstattet hatte. Die kommunistische Landtagsabgeordnete Quade hatte damals CDU-Politiker Gürth vorgeworfen, er habe mit seinem X-Tweet zum Messer-Angriff von Wolmirstedt zu Hass angestachelt und die Menschenwürde einer ganzen Bevölkerungsgruppe angegriffen.
Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen CDU-Mann Gürth wegen Volksverhetzung. Dieser hatte sich in dem besagten X-Tweet zu Recht über einen afghanischen Mörder aufgeregt. Gürth forderte unter anderem: »Dieses Pack muss raus aus Deutschland.« Diese Äußerung sollte als Volksverhetzung verfolgt werden, was auch nur in der BRD möglich ist.
Gürth bezog sich mit seiner Äußerung auf die feige Mordtat auf einer privaten Fußballfeier während des Eröffnungsspiels der Fußball-Europameisterschaft 2024. Damals hatte ein 27-jähriger Afghane in Wolmirstedt zunächst einen Landsmann bei einem brutalen Messer-Angriff getötet und anschließend drei weitere Menschen verletzt. Der Täter wurde schließlich unschädlich gemacht und von Polizisten erschossen, nachdem er auch diese mit seinem Messer angegriffen hatte.
»Wir füttern sie durch, und dann ermorden sie unschuldige Menschen«
Es sei gut, dass die Polizei »diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat«, schrieb Gürth seinerzeit auf X. »Wir füttern sie durch, und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.« Wer mag dieser Aussage widersprechen? Linke und Linksextremisten natürlich. Politiker von Linkspartei, SPD und Grünen zeigten sich entsprechend empört.
So kam es, wie es in der realexistierenden BRD kommen musste: Im Juli 2024 leitete die Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verdachts der Volksverhetzung Ermittlungen gegen Detlef Gürth ein. Er habe mit einem Beitrag auf der Plattform X zu Hass angestachelt und die »Menschenwürde einer ganzen Bevölkerungsgruppe« angegriffen.
Gürth erhielt Strafbefehl wegen Volksverhetzung
Im November letzten Jahres erließ das Amtsgericht Aschersleben schließlich einen Strafbefehl. Gürth sollte 90 Tagessätze zu je 200 Euro, also insgesamt 18.000 Euro zahlen, da sein Kommentar »sämtliche Merkmale der Volksverhetzung« erfülle. Gürth legte dagegen Widerspruch ein, so dass es heute zu einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Aschersleben kommen musste. Dieses entschied, dass der X-Tweet von Gürth nach der brutalen Messerattacke in Wolmirstedt keinen Angriff auf die Menschenwürde darstelle.
Das Amtsgericht erklärte, dass die Ehre der Afghanen zwar verletzt worden wäre, aber es handele sich dabei nicht um eine Herabwürdigung der Menschenwürde. Ob die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird, war heute noch unklar.
Dem Detlef Gürth mag man wünschen, dass nach dem heutigen Urteil der Vorwurf der Volksverhetzung aus der Welt ist. Denn dem, was er sagte, würde vermutlich eine große Mehrheit der von den Messermännern terrorisierten Bevölkerung zustimmen.