In Berlin wurde ein Polizist von einem »Mann« mit einem Messer angegriffen und dabei lebensgefährlich verletzt. Die Tat fand direkt vor einer Polizeiwache statt. Der Messermann, man mag es kaum glauben, kam nach vier Stunden wieder auf freien Fuß. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies damit, dass »kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt« vorliege.
Am Freitagabend um 22:13 Uhr wurde ein 31 Jahre alter Polizist vor der Wache in der Rollbergstraße in Berlin-Neukölln niedergestochen. Kurz zuvor wollte ein »Mann«, der ein Messer bei sich trug, auf dieser Wache um 21:50 Uhr eine Anzeige erstatten. Ein Polizeibeamter hatte ihn um etwas Geduld gebeten und gesagt, er sollte kurz Platz nehmen. Der »Mann« wollte jedoch nicht warten, sondern machte kehrt und verließ die Polizeidirektion wieder. Dabei rastete die aggressive Person mit der offenbar sehr kurzen Zündschnur völlig aus.
Nachdem der 28-Jährige »Mann« die Wache verlassen hatte, machte er sich sofort an einem direkt davor geparkten Einsatzfahrzeug zu schaffen und beschädigte es mit seinem Messer. Ein Beamter einer Hundertschaft, der sich in der Nähe aufhielt und den Vorfall beobachtete, wollte darauf den aggressiven »Mann« kontrollieren. Doch dieser drehte sich um und griff den Polizisten an. Der Polizist wurde dabei mit dem Messer am Hals getroffen. Dabei erlitt der Beamte eine erhebliche Stichverletzung und Schnitte am Hals.
Weitere Polizisten in der Nähe nahmen den Messermann noch vor Ort fest. Der schwerverletzte Polizist wurde zunächst von einem Notarzt versorgt. In einem Krankenhaus wurde er später notoperiert. »Der anfänglich in Lebensgefahr schwebende Polizist befindet sich inzwischen in einem stabilen Zustand«, wurde am Sonnabend von der Polizei mitgeteilt.

Für die Staatsanwaltschaft erfolgte der Stich in den Hals aus Versehen
Möglicherweise meint man bei der Staatsanwaltschaft in der Sudelgrube Berlin, der Polizist könnte versehentlich in das Messer gelaufen oder gefallen sein. Dass der Messerstecher in der Vergangenheit schon wegen Bedrohung aufgefallen war und mit einem Messer zur Wache kam, bevor er den Polizisten lebensgefährlich verletzte, ist offenbar für die Staatsanwaltschaft unerheblich. Doch wer ein Messer mitführt, ist auch bereit, es gegebenenfalls einzusetzen.
Jedenfalls ließ die Berliner Staatsanwaltschaft den »Mann« vier Stunden später um 2:15 Uhr nach Hause gehen. Wie man sieht, kann man in Berlin als polizeibekannter »Mann« unbehelligt mit einem Messer eine Polizeiwache betreten, danach ein Einsatzfahrzeug beschädigen, einen Polizisten lebensgefährlich verletzen und danach einfach nach Hause gehen, weil angeblich keine Tötungsabsicht vorlag. Man staunt nicht schlecht, denn in der BRD reicht es sonst aus, die falsche Meinung zu haben, um inhaftiert zu werden.
Berlin ist ein abschreckendes Beispiel dafür, was geschieht, wenn Linksextremisten durch die Institutionen marschieren. Erinnern wir uns, was 2020 der innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen Benedikt Lux sagte: »Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.«
Wie die Staatsanwaltschaft am Sonnabendmorgen im Fall des abgestochenen Polizisten mitteilte, wird nun nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt, denn der »Mann« soll nicht gezielt auf den Beamten eingestochen haben. Es »liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz des Beschuldigten vor«. Daher bestehe aktuell »kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt«.
Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl hätten nicht vorgelegen, sagte Staatsanwaltschaft Michael Petzold am Sonnabend dem »rbb«. Der Beschuldigte sei in Berlin wohnhaft und gemeldet. Es sei nicht davon auszugehen, dass er sich dem Strafverfahren entzieht, hieß es weiter. Es werde aktuell nicht wegen eines Tötungsversuchs, sondern wegen möglicher »Körperverletzungsdelikte« ermittelt.
So etwas ist nur in der BRD möglich
Etwas sollte den geneigten Leser stutzig machen: Über den Täter möchten sich die Staatsmedien derweil nicht so richtig äußern. Bisher ist lediglich bekannt, dass es sich laut Polizei um einen 28-jährigen »Mann« mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt, der keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Bislang ist auch nicht bekannt, ob es sich um einen vorbestraften »Intensivtäter« handelt.
Ganz offensichtlich will man bestimmte Informationen nicht preisgeben, um die Kritiker der eingewanderten Messerkriminalität nicht schon wieder bestätigen zu müssen. Allerdings sollte es schon zu denken geben, wenn jemand ausgerechnet aus der Sudelgrube Neukölln mit einem Messer zur Polizei spaziert, mit dem Messer ein Einsatzfahrzeug beschädigt und dann einen Polizisten in den Hals sticht. Das machen sonst nur die üblichen Verdächtigen, ob mit oder ohne BRD-Staatsbürgerschaft.
Wer ein Messer gegen einen Polizisten einsetzt und diesen in den Hals sticht, um ihn ausbluten zu lassen, hat immer mit Vorsatz gehandelt. In kaum einem anderen Land der Welt würde man das unbeschadet tun können, wenn andere Polizisten ganz in der Nähe sind. Geschweige denn, dass man nach vier Stunden wieder auf freiem Fuß wäre.
Allerdings muss auch die Frage erlaubt sein, warum der knapp mit dem Leben davongekommene Polizist sich in eine riskante Messerdistanz begab, obwohl er doch sehen musste, dass der »Mann« das Einsatzfahrzeug mit einem Messer beschädigte? In anderen Ländern hätte es einen Warnruf »Messer weg« gegeben, und dann wäre zur Eigensicherung und in Notwehr mit der Dienstwaffe geschossen worden – und dies völlig zu Recht!
Ein Kommentar
Das ist alles nicht mehr zu ertragen. In Bielefeld überfällt ein Syrer Kneipengäste, um möglichst viele abzustechen, in der Nähe von Hamburg will ein Afghane ein kleines Mädchen auf die Bahngleise werfen, in Halle sticht ein Kosovo-Albaner auf Kinder ein. Und die Etablierten tun — nichts!