Am Montagabend berichtete zunächst die »BILD« unter Berufung auf CDU-Quellen und wenig später auch die ARD ohne Quellenangabe, dass bis spätestens Mittwochabend mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der AfD und der Linken zu rechnen ist. Das verdeutlicht, dass offenbar Dritte über Informationen verfügen, die der AfD als Antragstellerin vorenthalten werden. Ein Vorgang, bei dem sich die Frage nach der richterlichen Neutralität wohl nicht mehr stellt.
»Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird«, meldete die »BILD« und berief sich dabei auf Unionskreise. Das ist skandalös, den hier wird die Befangenheit des obersten Gerichts dieses Staates in erschreckender Weise deutlich, indem dieses Gericht die Beklagten-Seite »vertraulich« über den Fortgang des Verfahrens informiert – nicht aber die Kläger.
AfD klagt beim Bundesverfassungsgericht
AfD und Linke haben jeweils Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes eingelegt. In Karlsruhe hatte die AfD-Fraktion am Montag eine Organklage nebst Eilantrag eingereicht.
Dazu teilte die AfD-Fraktion mit: »Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst.«
Grund für die Klage ist der Umstand, dass die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erklärt hatte, die von ihr einberufenen Sondersitzungen des abgewählten Bundestags am 13. und 18. März 2025 nicht absagen zu wollen.
Dazu erklärte die AfD: »Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde.«
Verfassungsrichter Stephan Harbarth riecht nach Befangenheit
Allein der Umstand, dass der Erste Senat unter Stephan Harbarth über den Eilantrag der AfD entscheiden soll, ist abwegig. Harbarth wurde als Günstling der Angela Merkel 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und war zuvor von 2009 bis 2018 für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestags, Mitglied des CDU-Bundesvorstands und auch stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wie hoch ist da wohl die Wahrscheinlichkeit einer objektiven Entscheidung nach Recht und Gesetz?
Es ist natürlich ein Skandal ohnegleichen, dass die CDU offenkundig vorab weitere vertrauliche Informationen zur kommenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch erhalten hat. Dass man dies aus CDU-Kreisen der Presse mitteilte, lässt darauf schließen, dass der Eilantrag der AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen wird. Schließlich wollen CDU/CSU und SPD noch bis zum Wochenende die Schuldenbremse faktisch abschaffen.
Bundesverfassungsgericht speiste mit Angela Merkel während eines laufenden Verfahrens
Wer erinnert sich noch an die Abendessen des Bundesverfassungsgerichts mit der bezaubernden Angela Merkel als Gastgeberin im Kanzleramt, als man sich während eines laufenden Verfahrens, das sich mit den faschistoiden Corona-Maßnahmen befassen sollte, zum zwanglosen Gespräch traf? Daran sollte man gerade heute denken, denn Merkel gab nun bekannt, dass sie das gut findet, was Merz mit der Schuldenbremse vorhat. Sollte das auch Stephan Harbarth klarmachen, was zu tun ist?
Dass Harbarth mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit morgen die Klagen von Linken und AfD abweisen dürfte, liegt auf der Hand. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, einmal Harbarths letzte Rede im Bundestag nachzulesen, als dieser eine flammende Rede gegen die AfD hielt. Wenig später wurde er Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Wer kann da noch an die Unbefangenheit dieses Verfassungsrichters denken?