Der 39-jährige Tadschike Mukhammadsaid S. (»Einmann«), der 2017 wegen Mitgliedschaft in der Moslem-Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, sollte nach seiner Haftentlassung am 24. Februar 2025 nach Tadschikistan abgeschoben werden. Der rechtskräftig verurteilte Terrorist hatte in Syrien den Umgang mit Kriegswaffen erlernt und war dort ein ideologisch geschulter und mutmaßlich fanatischer IS-Killer.
Als dieser nun in Abschiebehaft genommen werden sollte, randalierte er in einer Polizeiwache in Oelde und fügte sich dabei leichte Schnittverletzungen zu, um seine Abschiebung zu verhindern. Nach Polizeiangaben habe er sich mit einem Teppichmesser am Bauch verletzt und mit einem Stuhl die Eingangstür der Polizeiwache beschädigt. Nach rund drei Stunden wurde der Terrorist nicht etwa von der Polizei ein für allemal unschädlich gemacht, sondern lediglich zur Aufgabe überredet. Inzwischen ist diese tickende Zeitbombe natürlich wieder auf freiem Fuß – bis zum nächsten Anschlag.
Das Oberverwaltungsgericht Münster setzte nach dem Sturm auf die Polizeiwache die Abschiebung von Mukhammadsaid S. aus, da nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tadschikistan Folter drohe. Das Gericht, dem die Sicherheit der eigenen Menschen möglicherweise völlig gleichgültig ist, argumentierte, dass niemand in ein Land abgeschoben werden dürfe, in dem Gefahr für Leib und Leben drohe. Das gelte auch für Straftäter oder mutmaßliche Gefährder.
Landkreis will den IS-Fanatiker bereits seit 10 Jahren abschieben
Der Landrat des Landkreises Warendorf war nach dieser Entscheidung des Gerichts geschockt und warnte vor dem Islamisten. Landrat Olaf Gericke (CDU) sagte, dass der Landkreis bereits seit 10 Jahren an der Abschiebung gearbeitet habe.
Gericke sagte: »Wir wissen, der Mann war ein Terrorist. Er ist ideologisch geschult worden, er hat eine Kampfausbildung an der Maschinenpistole AK-47 bekommen. Der Mensch hat die falsche Einstellung, er ist gefährlich für unsere Freiheit und er ist an Waffen geschult. Es gibt nur eine Forderung: Er muss weg.«
Weiter meinte Gericke. »In meinen Augen muss es so sein, dass das Sicherheitsinteresse der Bürger vor Ort höher zu bewerten ist als die Frage, wie es einem Terroristen in seiner Heimat geht.« Da hat der Landrat selbstverständlich Recht, denn niemand weiß so genau, was Mukhammadsaid »Einmann« seinerzeit in Rakka trieb.
Vom mutmaßlichen IS-Killer zum Asylbetrüger
Die GSG 9 verhaftete den Tadschiken mit dem IS-Kampfnamen »Abu Said« bereits 2016, nachdem Mitbewohner seiner Asylunterkunft die Behörden informierten, weil »Einmann« seine Glaubensbrüder in YouTube-Videos zum Dschihad in Deutschland aufgerufen hatte. Danach wurde der Islam-Faschist 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Während des Verfahrens gestand der Tadschike, dass er in der syrischen Stadt Rakka den Treueeid auf den IS geleistet und eine militärische Ausbildung absolviert habe. Dort erlernte er auch den Umgang mit Sturmgewehren, Handgranaten und Panzerfäusten. Übrigens war 2014 ein erster Asylantrag von »Abu Said« abgelehnt worden. Daraufhin reiste er mit seiner Familie nach Syrien und kehrte 2015 nach Deutschland zurück, wo er erneut einen Asylantrag stellte.
Die Stadt Rakka steht als Ort des Schreckens übrigens für die Massenmorde des IS, der den Islam in seiner reinsten Form verkörpert. Dort verübte die Terrortruppe viele grausame Morde. Auf öffentlichen Plätzen wurden Christen, Jesiden und andere vermeintlich »Ungläubige« in Käfige gesperrt, mit Benzin übergossen, angezündet und bei lebendigem Leibe verbrannt, während sich die frommen Mörder, von denen sich heute viele in Deutschland aufhalten dürften, an den Schmerzensschreien der Sterbenden erfreuten.
Sicherheitsbedürfnis von Mördern rangiert über dem des eigenen Volkes
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass der Terrorist und mutmaßliche Mörder nicht nach Tadschikistan abgeschoben werden darf, zeigt einmal mehr, dass hierzulande das Sicherheitsbedürfnis von Mördern, Vergewaltigern, Terroristen und anderen Gefährdern über dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung steht.
Wer sich dem IS angeschlossen und sich an schweren Verbrechen beteiligt hat, ist natürlich eine ständige Bedrohung. Selbst wenn diese Personen ihre Strafe abgesessen haben, ist das Risiko weiterer Anschläge und Morde hoch. Zudem erfordert die Überwachung ehemaliger IS-Kämpfer enorme Ressourcen.
Personen aber, die den islamischen Terror unterstützen, verwirken das Recht auf Schutz in unserem Staat. Wer dies wie das herrschende Parteienkartell ignoriert, handelt nicht nur sicherheitspolitisch fahrlässig, sondern setzt das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates aufs Spiel.
Eine große Mehrheit der Deutschen fragt sich mittlerweile, warum die Gefährder aus aller Welt in unser Land einreisen dürfen und hier durchgefüttert werden müssen. Und warum sich die etablierte Politik weigert, die eigenen Menschen zu schützen?